Rückstände aus der thermischen Behandlung von Abfällen sollen so wenig an Dioxinen (PCDD) und Furanen (PCDF) enthalten, als nach dem Stand der Technik möglich ist (Anhang 5 Ziffern 3.3 und 4.2). Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen sie höchstens 3 µg Toxizitätsäquivalente (TEQ) pro kg enthalten.
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