Die zuständige kantonale Behörde kann zur Überprüfung der Einhaltung der Altersbeschränkung für die Abgabe alkoholischer Getränke Testkäufe durchführen oder anordnen.
Ein Testkauf ist ein Kauf oder ein versuchter Kauf eines alkoholischen Getränks durch eine beauftragte minderjährige Person.
Die bei Testkäufen gewonnenen Erkenntnisse können in Straf- oder Verwaltungsverfahren nur verwendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Testkäufe werden von der kantonalen Behörde oder von einer anerkannten Fachorganisation durchgeführt.
Die minderjährige Person und eine Inhaberin oder ein Inhaber der elterlichen Sorge haben der Teilnahme an den Testkäufen schriftlich zugestimmt.
Die kantonale Behörde oder eine anerkannte Fachorganisation stellt fest, dass:
1. die minderjährige Person sich für den vorgesehenen Einsatz eignet; und
2. sie hinreichend auf den Einsatz vorbereitet worden ist.
d. Die minderjährige Person leistet ihren Einsatz anonym und wird dabei von einer erwachsenen Person begleitet.
e. Es werden keine Massnahmen getroffen, die das wahre Alter der minderjährigen Person verschleiern.
f. Der Testkauf wird umgehend protokolliert und dokumentiert.
Der Bundesrat regelt insbesondere:
die Anerkennung und die Beaufsichtigung der beigezogenen Fachorganisationen;
die Einzelheiten betreffend die Rekrutierung, die Instruktion, die Begleitung und den Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen;
die Anforderungen an die Protokollierung und die Dokumentation der durchgeführten Testkäufe;
die Rückmeldungen an die betroffenen Verkaufsstellen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.