- Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
- Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten dieses Gesetzes; es gilt so lange das Abkommen vom 21. Juni 19991zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit in Kraft ist.
Datum des Inkrafttretens:2
Anhang Ziff. 2 (Art. 360b und 360c OR): 1. Juni 2003
alle übrigen Bestimmungen: 1. Juni 2004