832.121KVAVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Der Versicherer erlässt ein Anlagereglement.
Das Anlagereglement:
legt die Strategie, die Ziele und Grundsätze, die Organisation und die Prozesse der Vermögensverwaltung fest;
regelt die Überwachung der Vermögensverwaltung;
enthält Vorschriften, mit denen Interessenkonflikte vermieden werden können, namentlich über die Zulässigkeit der Weitergabe von Bankkommissionen und die Zulässigkeit von Eigengeschäften;
regelt die Pflichten zur Offenlegung der Interessenbindungen der mit der Anlage des Vermögens betrauten Personen;
legt eine minimale Schuldnerbonität fest.
Das Anlagereglement und dessen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.
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