Zusätzlich zu den Kosten nach Artikel 10 sind folgende Kosten anrechenbar:
- Kosten, die nach den Artikeln 23, 24, 36 und 44 anrechenbar sind;
- Kosten für die Erarbeitung der Unterlagen für eine Vereinbarung;
- Kosten für Einrichtungen;
- Kosten für Maschinen und Fahrzeuge im Interesse des PRE;
- Marketingkosten im Rahmen des Gesamtkonzepts;
- Kosten für die Geschäftstätigkeit im Rahmen des PRE;
- Beratungskosten.