(Art. 26 Abs. 6)
| Bst. | + 1 % | + 2 % | + 3 % | Beispiele |
|---|---|---|---|---|
| a. Aufwertung von Kleingewässern | isolierte Revitalisierungen | lokale Revitalisierungen oder isolierte Ausdolungen | ausgedehnte Revitalisierungen oder lokale Ausdolungen | Revitalisierungen: ökologische Aufwertung begradigter Bäche |
| b. Bodenschutz oder Qualitätssicherung von Fruchtfolgeflächen | betroffene Fläche: 10–33 % des Perimeters | betroffene Fläche: 34–66 % des Perimeters | betroffene Fläche: 67–100 % des Perimeters | Anpassung Bewirtschaftungsmassnahmen, Hecken, Grünstreifen, Umsetzung Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) usw. oder: Massnahmen zur Qualitätssicherung von Fruchtfolgeflächen (FFF) (z. B. Erneuerung von Drainagen in FFF, Wiederherstellung von FFF, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit) |
| c. Besondere ökologische Massnahmen | lokale fixe* Öko-Elemente | ausgedehnte fixe* Öko-Elemente | ausgedehnte fixe* Öko-Elemente mit Vernetzung | Anlage / Sicherung von Biotopen, Habitaten, Hochstammobstbäumen, Feldbäumen oder Trockenmauern, Realisierung abgestufter Waldränder ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche usw. |
| d. Kulturlandschaften oder Bauten mit kulturhistorischer Bedeutung | Erhaltung und isolierte Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen | kleinere Wiederherstellung kultureller Bauten oder lokale Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen | grössere Wiederherstellung kultureller Bauten oder ausgedehnte Aufwertung von charakteristischen Landschaftselementen | Landschaftsprägende und erhaltungswürdige Bauten, historische Wege, Terrassenlandschaften, Heckenlandschaften, Kastanienhaine, Wald-Weiden, Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler usw. |
| e. Produktion von erneuerbarer Energie | Deckung > 50 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter | Deckung > 75 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter | Deckung > 100 % des Strom- oder Wärmebedarfs der Landwirtschaft im Perimeter | Strom aus Anlagen wie Sonnenkollektoren, Wasserkraftwerken, Windenergie, Biogasanlagen, Wärme aus Holzheizanlagen usw. |
| oder | ||||
| Einsatz ressourcenschonender Technologien | betroffene Fläche: 10–33 % des Perimeters | betroffene Fläche: 34–66 % des Perimeters | betroffene Fläche: 67–100 % des Perimeters | Ressourcenschonende Technologien mit energie- oder wassersparender Technik, z. B. Tröpfchenbewässerung, Solarpumpe, bedarfsgesteuerte Anlage |
*fix = langfristig gesichert, z. B. im Grundbuch eingetragen oder im Nutzungsplan ausgeschieden
isoliert: Einzelmassnahme
lokal: Massnahmen in einem Teilbereich des Perimeters
ausgedehnt: Massnahmen über den gesamten Perimeter verteilt
Kriterium für die Erhöhung ist die Betroffenheit (Ausmass/Verteilung) in Bezug zum Gemeindegebiet.
| Ausmass | Zusatzbeitrag |
|---|---|
| Isolierte Wiederherstellungen und Sicherungen | + 2 % |
| Lokale Wiederherstellungen und Sicherungen | + 4 % |
| Ausgedehnte Wiederherstellungen und Sicherungen | + 6 % |
| Anzahl erfüllte Kriterien | Zusatzbeitrag |
|---|---|
| 1 Kriterium | + 1 % |
| 2 Kriterien | + 2 % |
| 3 Kriterien | + 3 % |
| Mindestens 4 Kriterien | + 4 % |
Kriterien:
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