916.171DüVFederal Council Ordinance01.01.2024Originalquelle
Auf Gesuch hin wird eine Bewilligung jeweils um zehn Jahre erneuert. Das Gesuch muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beim BLW eingereicht und im Produkteregister erfasst werden.
Das BLW nimmt eine Neubeurteilung des Düngers nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften vor. Beweismittel und Unterlagen, die bei der vorherigen Beurteilung vorgelegt wurden und noch gültig und verfügbar sind, können wiederverwendet werden.
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