916.171DüVFederal Council Ordinance01.01.2024Originalquelle
Dünger, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, müssen mit dem Hinweis «aus gentechnisch verändertem X» oder «aus genetisch verändertem X» gekennzeichnet sein.
Dünger, die vom Hersteller oder Importeur nicht beabsichtigte Spuren von bewilligten gentechnisch veränderten Organismen von weniger als 0,1 Masseprozent enthalten, kann das BLW im Einvernehmen mit den anderen am Zulassungsverfahren beteiligten Ämtern ausnahmsweise von der Deklarationspflicht befreien.
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