916.171DüVFederal Council Ordinance01.01.2024Originalquelle
Ein Dünger darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn er gemäss dieser Verordnung zugelassen wurde.
Ein Dünger ist zugelassen, wenn:
er die Anforderungen der entsprechenden nicht bewilligungspflichtigen Produktfunktionskategorie (PFC) erfüllt und aus einem oder mehreren Ausgangsmaterialien besteht, die zu den nicht bewilligungspflichtigen Komponentenmaterialkategorien (CMC) gehören;
eine Bewilligung für das Inverkehrbringen erteilt worden ist.
Beim Import eines Düngers müssen die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 erfüllt sein.
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