Ein Dünger kann nur zugelassen werden, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er eignet sich zur vorgesehenen Verwendung.
- Er hat bei vorschriftsgemässem Gebrauch keine unannehmbaren Nebenwirkungen zur Folge und gefährdet weder die Umwelt noch mittelbar den Menschen.
- Er bietet bei vorschriftsgemässem Gebrauch Gewähr dafür, dass damit behandelte Ausgangsprodukte Lebensmittel, Futtermittel und Gebrauchsgegenstände ergeben, welche die Anforderungen der Lebensmittel- und Futtermittelgesetzgebung erfüllen.
- Er enthält ausschliesslich Stoffe, die, sofern sie unter die ChemV1fallen, gemäss der ChemV eingestuft, beurteilt und angemeldet wurden.