916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Der EPSD kann, sofern die Ausbreitung von Quarantäneorganismen ausgeschlossen werden kann, die Einfuhr von Waren nach den Artikeln 30 und 31 sowie von Waren, die die Voraussetzungen nach Artikel 33 nicht erfüllen, auf Gesuch hin zu folgenden Zwecken bewilligen:1