916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Der EPSD stellt internationalen Flughäfen, international tätigen Transportunternehmen, Postdiensten sowie Unternehmen, die ihre Waren mit Fernkommunikationsmitteln anbieten, Material bereit, das Informationen dazu enthält, welche Waren nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen in ein Schutzgebiet überführt oder in einem Schutzgebiet in Verkehr gebracht werden dürfen.
Überdies gilt Artikel 38 Absätze 2 und 3.
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