(Art. 72 und 73)
(gemäss Internationalem Pflanzenschutzübereinkommen vom 6. Dez. 1951)
| 1 Name und Adresse des Exporteurs | 2 Pflanzengesundheitszeugnis Nr. | |||
|---|---|---|---|---|
| 3 Name und Adresse des angegebenen Empfängers | 4 Pflanzenschutzdienst von an den (die) Pflanzenschutzdienst(e) von | |||
| 5 Ursprungsort | ||||
| 6 Angegebene(s) Transportmittel | ||||
| 7 Angegebene Eingangsstelle | ||||
| 8 Unterscheidungsmerkmale: Zahl und Beschreibung der Packstücke; Art der Ware; botanischer Name der Pflanzen | 9 Angegebene Menge | |||
| 10 Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände: – nach geeigneten Verfahren amtlich untersucht und/oder getestet wurden und – für frei von Quarantäneorganismen, die von der einführenden Vertragspartei benannt wurden, befunden wurden und dass sie die geltenden phytosanitären Vorschriften der einführenden Vertragspartei, einschliesslich der Vorschriften für geregelte Nicht-Quarantäneorganismen, entsprechen. Die beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände gelten als praktisch frei von anderen Schadorganismen. | ||||
| 11 Zusätzliche Erklärung | ||||
| BEHANDLUNG ZUR ENTSEUCHUNG UND/ODER DESINFEKTION | 18 Ausstellungsort | |||
| 12 Datum | 13 Behandlung | |||
| 14 Mittel (Wirkstoff) | Datum Name des Kontrollorgans | |||
| 15 Dauer und Temperatur | 16 Konzentration | |||
| 17 Zusätzliche Informationen | (Unterschrift) (Amtssiegel) |
Mit dem gegenständigen Zeugnis wird seitens des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes und seitens der diesem angegliederten Organe keine finanzielle Haftung übernommen.
(gemäss Internationalem Pflanzenschutzübereinkommen vom 6. Dez. 1951)
| 1 Name und Adresse des Exporteurs | 2 Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr Nr. | |||
|---|---|---|---|---|
| 3 Name und Adresse des angegebenen Empfängers | 4 Pflanzenschutzdienst von an den (die) Pflanzenschutzdienst(e) von | |||
| 5 Ursprungsort | ||||
| 6 Angegebene(s) Transportmittel | ||||
| 7 Angegebene Eingangsstelle | ||||
| 8 Unterscheidungsmerkmale: Zahl und Beschreibung der Packstücke; Art der Ware; botanischer Name der Pflanzen | 9 Angegebene Menge | |||
| 10 Hiermit wird bestätigt, dass die oben beschriebenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen geregelten Gegenstände aus ……………… (Ursprungsvertragspartei) nach ……………… (wiederausführende Vertragspartei) eingeführt wurden und dass ihnen das Pflanzengesundheitszeugnis Nr. ……………, (*) Zutreffendes ankreuzen | ||||
| 11 Zusätzliche Erklärung | ||||
| BEHANDLUNG ZUR ENTSEUCHUNG UND/ODER DESINFEKTION | 18 Ausstellungsort | |||
| 12 Datum | 13 Behandlung | |||
| 14 Mittel (Wirkstoff) | Datum Name des Kontrollorgans | |||
| 15 Dauer und Temperatur | 16 Konzentration | |||
| 17 Zusätzliche Informationen | (Unterschrift) (Amtssiegel) |
Mit dem gegenständigen Zeugnis wird seitens des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes und seitens der diesem angegliederten Organe keine finanzielle Haftung übernommen.
| 1 Vorausfuhrzeugnis Nr. CH / Interne individuelle Referenznummer Dieses Dokument wird von der zuständigen Behörde der Schweiz gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung (SR 916.20) auf Antrag eines Unternehmers ausgestellt, um den zuständigen Behörden von EU-Mitgliedstaaten mitzuteilen, dass bestimmte Pflanzenschutzverfahren angewendet wurden. | ||
|---|---|---|
| 2 Name des Ursprungslands und Name der erklärenden zuständigen Behörde (und falls erwünscht, Logo der zuständigen Behörde des Ursprungslands) | ||
| 3 Unternehmer | ||
| 4 Beschreibung der Sendung | 5 Angegebene Menge | |
| 6 Die oben beschriebene Sendung [Kästchen vor den Optionen (A–G) ankreuzen und das Feld unter «Angaben zu den Schadorganismen» ausfüllen] Angaben zu den Schadorganismen und Angabe des Felds/der Produktionsstätte/des Gebietes (gegebenenfalls mit Bezug zu obengenannten Buchstaben A–G): | ||
| 7 Sonstige amtliche Informationen [z. B. zu phytosanitären Einfuhrbestimmungen, Behandlung der Sendung usw.] | ||
| 8 Ausstellungsort Kontaktangaben (Telefon/E-Mail/Fax): Datum: | 9 Name und Unterschrift des amtlichen Beauftragten (Unterschrift) (Amtssiegel) |
Mit dem gegenständigen Zeugnis wird seitens des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes und seitens der diesem angegliederten Organe keine finanzielle Haftung übernommen.
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