916.307FMVFederal Council Ordinance01.01.2012Originalquelle
Das WBF kann eine Liste von Futtermitteln erlassen, die verstärkten Kontrollen und Kontrollfrequenzen unterliegen.
Es kann bestimmen, dass diese Futtermittel nur an bestimmten Zollstellen eingeführt werden dürfen und vorangemeldet werden müssen.
Das BLW kann die Liste des WBF nach Absatz 1 ändern, wenn die entsprechende EU-Liste geändert wird.
Sendungen werden erst frei gegeben, wenn die Kontrollergebnisse vorliegen und zu keinen Beanstandungen führen.
Sendungen, für die die geforderten Dokumente bei der Einfuhr nicht vorgelegt werden können oder die Auflagen nicht erfüllt sind, werden zurückgewiesen oder vernichtet.
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