916.310TZVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Im Herdebuch können eingetragen werden:
reinrassige Tiere;
Kreuzungen;
Tiere unbekannter Abstammung, wenn sie typische Rassenmerkmale aufweisen.
Es sind für jedes Tier mindestens eine Identifikationsnummer und die Abstammung einzutragen.
Als Identifikationsnummer ist bei Klauentieren die Ohrmarkennummer und bei Equiden die Universal Equine Life Number (UELN) zu verwenden.
Reinrassige Tiere, Kreuzungen sowie Tiere unbekannter Abstammung sind in getrennten Abteilungen oder Sektionen des Herdebuchs einzutragen.
Innerhalb einer Abteilung oder Sektion können die Tiere nach Qualitätsstufen bezüglich ihrer Abstammung, Identifikation oder Leistung getrennt eingetragen werden.
Erbfehlerträger sind im Herdebuch als solche zu bezeichnen und den Züchterinnen und Züchtern offenzulegen.
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