916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die Bekämpfung des Virus der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons.1
BVD liegt vor, wenn die virologische Untersuchung mit einem vom BLV genehmigten Verfahren einen positiven Befund ergeben hat.
Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Anforderungen an die Laboratorien, die Probenahme und die Untersuchungsmethoden.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Nov. 2022 (AS 2022 487). ↩
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