Zurück zum Gesetz

Art. 174a

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
  1. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die Bekämpfung des Virus der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons.1
  2. BVD liegt vor, wenn die virologische Untersuchung mit einem vom BLV genehmigten Verfahren einen positiven Befund ergeben hat.
  3. Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Anforderungen an die Laboratorien, die Probenahme und die Untersuchungsmethoden.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Nov. 2022 (AS 2022 487).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.