916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Alle Rinder-, Büffel- und Bisonbestände gelten als amtlich anerkannt BVD-frei. Bei Ansteckungsverdacht und im Verdachts- oder Seuchenfall wird dem betroffenen Bestand die amtliche Anerkennung bis zur Aufhebung aller Sperren suspendiert beziehungsweise entzogen.1
Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Durchführung der Überwachung der Tierbestände. Es kann darin vorschreiben, dass die neugeborenen Kälber und die Totgeburten bis spätestens fünf Tage nach der Geburt virologisch auf BVD untersucht und die neugeborenen Kälber unter Verbringungssperre gestellt werden, bis ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.2