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Art. 230

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung des Befalls von Rindern mit Larven der grossen Dasselfliege*(Hypoderma bovis)* oder der kleinen Dasselfliege*(Hypoderma lineatum).*

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