916.443.14EDAV-HtFederal Council Ordinance29.12.2014Originalquelle
Die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarzt des Kantons oder des grenztierärztlichen Diensts meldet der zuständigen Strafverfolgungsbehörde festgestellte Widerhandlungen gegen die Tierseuchen- oder die Tierschutzgesetzgebung insbesondere betreffend:
die Identität und die Herkunft von Tieren;
den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.
Bei der widerrechtlichen Ein- oder Durchfuhr leitet die zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde oder das BLV eine Strafverfolgung ein. Liegt gleichzeitig eine Widerhandlung gegen die Zollvorschriften vor, so leitet dasBAZGeine Strafverfolgung ein.
DasBAZGeröffnet und vollstreckt auf Ersuchen des BLV oder der zuständigen kantonalen Behörden die Strafbescheide und -verfügungen wegen Widerhandlungen, die vomBAZGuntersucht wurden.
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