(Art. 17 BGS) Das EJPD kann spieltechnische Vorschriften für Spiele, Jackpots, Online-Spielplattformen, Jackpotsysteme, das elektronische Abrechnungs- und Kontrollsystem (EAKS), das Datenaufzeichnungssystem (DZS) und Spielutensilien und ‑zubehör erlassen; es berücksichtigt dabei die international gebräuchlichen Vorgaben.
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