935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
(Art. 25 Abs. 1 Bst. a BGS)
Die Veranstalterin überprüft mittels Tests und Kontrollen vor der Inbetriebnahme eines Grossspiels, ob es die spieltechnischen Anforderungen erfüllt und korrekt abläuft.
Sie hält die entsprechende Dokumentation für die interkantonale Behörde zur Verfügung.
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