935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die Veranstalterin meldet der interkantonalen Behörde jede Spielveränderung, die sie an einem bewilligten Spiel vornehmen will.
Sie kann der interkantonalen Behörde eine Spielveränderung ausnahmenweise nachträglich melden, wenn aus Gründen der Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen sofortiges Handeln geboten war. Die Meldung ist unverzüglich zu erstatten.
Die interkantonale Behörde prüft, ob die Spielveränderung im Rahmen der geltenden Spielbewilligung genehmigt werden kann, und teilt das Ergebnis ihrer Prüfung der Veranstalterin mit.
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