935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die in den Artikeln 59 und 60 erwähnten Zertifikate oder Bescheinigungen müssen von einer Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt werden, die auf der Grundlage der Normen SN EN ISO/IEC 17025 und SN EN ISO/IEC 17020 gemäss der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung vom 17. Juni 19961spezifisch für den Bereich dieser Verordnung akkreditiert ist oder über eine gleichwertige ausländische Akkreditierung verfügt.
Die ESBK macht die Liste der akkreditierten Stellen öffentlich zugänglich.