935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die zur Bestimmung des Bruttospielertrags erforderlichen Daten, insbesondere die Abrechnungen der Spieltische und die Daten des EAKS, sind in geeigneter Form während mindestens fünf Jahren ab Überweisung der Spielbankenabgabe an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Die Daten des DZS sind während mindestens fünf Jahren ab Überweisung der Spielbankenabgabe auf Ersuchen der ESBK online bereitzustellen.
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