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Art. 117g

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle

Die Bearbeitung von Daten in BARBARA wird protokolliert. Die Protokolle werden während einem Jahr getrennt vom System, in welchem die Personendaten bearbeitet werden, aufbewahrt.1

Footnotes

  1. Fassung des zweiten Satzes gemäss Anhang 2 Ziff. II 135 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 568).

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