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Art. 49

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle
  1. Der Erwerbsschein wird widerrufen, wenn er durch falsche Angaben erwirkt worden ist oder die Voraussetzungen für seine Abgabe nicht mehr erfüllt sind.
  2. Die zuständige Behörde stellt bei einem Widerruf die Sprengmittel und pyrotechnischen Gegenstände sicher und entscheidet, was damit zu geschehen hat.

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