Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr:1
- Konformitätserklärungen ausstellt oder mit einer Konformitätserklärung versehene Produkte in Verkehr bringt, ohne dass diese Produkte den technischen Vorschriften entsprechen;
- Konformitätszeichen an Produkten anbringt oder Produkte mit einem Konformitätszeichen in Verkehr bringt, ohne dass diese Produkte den technischen Vorschriften entsprechen;
- 2 Erklärungen über die Konformität von Produkten mit ausländischen technischen Vorschriften ausstellt, ohne dass diese Produkte den technischen Vorschriften des betreffenden Staates entsprechen.