Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ. Es vertritt die Nationalbank in der Öffentlichkeit und erfüllt die Rechenschaftspflicht gemäss Artikel 7.
Im Besonderen hat es folgende Aufgaben:
Es trifft die konzeptionellen und operativen geldpolitischen Entscheide.
Es bestimmt die Zusammensetzung der notwendigen Währungsreserven, einschliesslich des Anteils an Gold.
Es entscheidet über die Anlage der Aktiven.
Es nimmt die geld- und währungspolitischen Befugnisse nach dem 3. Kapitel wahr.
Es besorgt die Aufgaben im Zusammenhang mit der internationalen Währungskooperation.
Es entscheidet über die Löhne des Personals bei den Sitzen, Zweigniederlassungen und Vertretungen; dieses wird mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag angestellt.
Es erteilt Angestellten die Prokura oder die Handlungsvollmacht.
Die Zuteilung der Aufgaben wird im Organisationsreglement bestimmt.
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