(Art. 37h Abs. 4 Bst. c und d BankG)
- Die Einlegerliste umfasst den Bestand aller gesicherten Einlagen der einzelnen Einlegerinnen und Einleger bei schweizerischen Geschäftsstellen der Bank.
- In der summarischen Aufstellung werden die privilegierten Einlagen aufgeführt, die nicht zu den gesicherten Einlagen gehören; sie umfassen:
- Einlagen nach Artikel 37a Absatz 1 BankG, bei einer ausländischen Geschäftsstelle der Bank;
- Einlagen nach Artikel 37a Absatz 5 BankG;
- Einlagen nach Artikel 42a Absatz 1 Buchstaben c und d.
- Der Träger der Einlagensicherung gibt das Format der Einlegerliste vor.