(Art. 28)
In der Bilanz sind folgende Aktiven gesondert auszuweisen:
1.1 Flüssige Mittel
1.2 Forderungen gegenüber Banken
1.3 Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
1.4 Forderungen gegenüber Kunden
1.5 Hypothekarforderungen
1.6 Handelsgeschäft
1.7 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
1.8 Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung
1.9 Finanzanlagen
1.10 Aktive Rechnungsabgrenzungen
1.11 Beteiligungen
1.12 Sachanlagen
1.13 Immaterielle Werte
1.14 Sonstige Aktiven
1.15 Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital
1.16 Total Aktiven
1.16.1 Total nachrangige Forderungen
1.16.1.1 davon mit Wandlungspflicht und/oder Forderungsverzicht
In der Bilanz sind folgende Passiven gesondert auszuweisen:
2.1 Verpflichtungen gegenüber Banken
2.2 Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
2.3 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen
2.4 Verpflichtungen aus Handelsgeschäften
2.5 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente
2.6 Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit
Fair-Value-Bewertung
2.7 Kassenobligationen
2.8 Anleihen und Pfandbriefdarlehen
2.9 Passive Rechnungsabgrenzungen
2.10 Sonstige Passiven
2.11 Rückstellungen
2.12 Reserven für allgemeine Bankrisiken
2.13 Gesellschaftskapital
2.14 Gesetzliche Kapitalreserve
2.14.1 davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen
2.15 Gesetzliche Gewinnreserve
2.16 Freiwillige Gewinnreserven
2.17 Eigene Kapitalanteile (Minusposition)
2.18 Gewinnvortrag / Verlustvortrag
2.19 Gewinn / Verlust (Periodenerfolg)
2.20 Total Passiven
2.20.1 Total nachrangige Verpflichtungen
2.20.1.1 davon mit Wandlungspflicht und/oder Forderungsverzicht
3.1 Eventualverpflichtungen
3.2 Unwiderrufliche Zusagen
3.3 Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen
3.4 Verpflichtungskredite
Weitere, im Einzelfall wesentliche Positionen sind in der Bilanz oder im Anhang zusätzlich auszuweisen.
In der Bilanz sind die Vorjahreszahlen aufzuführen.
In der Erfolgsrechnung sind folgende Positionen gesondert in Staffelform auszuweisen:
1 Erfolg aus dem Zinsengeschäft
1.1 Zins- und Diskontertrag
1.2 Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft
1.3 Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen
1.4 Zinsaufwand
1.5 Brutto-Erfolg Zinsengeschäft (1.1 + 1.2 + 1.3 – 1.4)
1.6 Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie
Verluste aus dem Zinsengeschäft
1.7 Subtotal Netto-Erfolg Zinsengeschäft (1.5 –/+ 1.6)
2 Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
2.1 Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft
2.2 Kommissionsertrag Kreditgeschäft
2.3 Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft
2.4 Kommissionsaufwand
2.5 Subtotal Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
(2.1 + 2.2 + 2.3 – 2.4)
3 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option
4 Übriger ordentlicher Erfolg
4.1 Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen
4.2 Beteiligungsertrag
4.3 Liegenschaftenerfolg
4.4 Anderer ordentlicher Ertrag
4.5 Anderer ordentlicher Aufwand
4.6 Subtotal übriger ordentlicher Erfolg (4.1 + 4.2 + 4.3 + 4.4 – 4.5)
5 Geschäftsaufwand
5.1 Personalaufwand
5.2 Sachaufwand
5.3 Subtotal Geschäftsaufwand (5.1. + 5.2.)
6 Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf
Sachanlagen und immateriellen Werten
7 Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste
8 Geschäftserfolg (1.7 + 2.5 + 3 + 4.6 – 5.3 – 6 –/+ 7)
9 Ausserordentlicher Ertrag
10 Ausserordentlicher Aufwand
11 Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken
12 Steuern
13 Gewinn / Verlust (Periodenerfolg)
Weitere, im Einzelfall wesentliche Positionen sind in der Erfolgsrechnung oder im Anhang zusätzlich auszuweisen.
In der Erfolgsrechnung sind die Vorjahreszahlen der entsprechenden Periode anzugeben.
Die Geldflussrechnung muss anhand der Geldzu- und abflüsse die Ursachen der Liquiditätsveränderung im Berichtsjahr aufzeigen.
Die Geldflussrechnung umfasst mindestens die folgenden Bestandteile: – Geldfluss aus operativem Geschäft; – Geldfluss aus Eigenkapitaltransaktionen; – Geldfluss aus Vorgängen in Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten; – Geldfluss aus dem Bankgeschäft.
Der Eigenkapitalnachweis zeigt für die Berichtsperiode tabellarisch für jede wesentliche Eigenkapitalkomponente den Anfangsbestand, den Endbestand und eine Überleitung vom Anfangs- zum Endbestand, wobei jede für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage wesentliche Bewegung separat aufzuzeigen ist.
Der Anhang ist wie folgt zu gliedern:
1. Angabe der Abschlussart und gegebenenfalls der Art des durch die FINMA anerkannten internationalen Standards sowie der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Ausserbilanzgeschäfte,
2. Im Falle der ersten Erstellung eines zusätzlichen Einzelabschlusses True and Fair View: Angabe, wie die Vorjahreswerte ermittelt wurden, bzw. Verweis auf den statutarischen Einzelabschluss des Vorjahres,
3. Begründung von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Berichtsjahr sowie Angabe und Erläuterung ihrer Auswirkungen, namentlich auf die stillen Reserven,
4. Angaben zur Erfassung der Geschäftsvorfälle,
5. Angaben zur Behandlung von überfälligen Zinsen,
6. Angaben zur Behandlung von Umrechnungsdifferenzen bei Fremdwährungen, zur angewandten Umrechnungsmethode und zu den wichtigsten Umrechnungskursen,
7. Angaben zur Behandlung der Refinanzierung der im Handelsgeschäft eingegangenen Positionen;
c. Erläuterungen zum Risikomanagement, insbesondere zur Behandlung des Zinsänderungsrisikos, anderer Marktrisiken und der Kreditrisiken;
d. Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs;
e. Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen, insbesondere zu wichtigen Kriterien für die Ermittlung der Verkehrs- und Belehnungswerte;
f. Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten inkl. der Erläuterungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Hedge Accounting;
g. Erläuterung von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag;
h. Gründe, die zu einem vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle geführt haben;
i. Informationen zur Bilanz:
1. Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven),
2. Darstellung der Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen,
3. Aufgliederung des Handelsgeschäftes und der übrigen Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven),
4. Darstellung der derivativen Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven),
5. Aufgliederung der Finanzanlagen,
6. Darstellung der Beteiligungen,
7. Angabe der Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält,
8. Darstellung der Sachanlagen,
9. Darstellung der immateriellen Werte,
10. Aufgliederung der Sonstigen Aktiven und Sonstigen Passiven,
11. Angaben der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven und der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt,
12. Angaben der Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie der Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden,
13. Angaben zur wirtschaftlichen Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen,
14. Darstellung der emittierten strukturierten Produkte,
15. Darstellung der ausstehenden Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen,
16. Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres,
17. Darstellung des Gesellschaftskapitals,
18. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Angaben zu allfälligen Mitarbeiterbeteiligungsplänen,
19. Angabe der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen,
20. Angabe der wesentlichen Beteiligten,
21. Angaben über die eigenen Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals,
22. Angaben gemäss der Verordnung vom 20. November 20131gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften und Artikeln 734, 734a a 734f 2OR3für Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind,
23. Darstellung der Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente,
24. Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In- und Ausland gemäss Domizilprinzip,
25. Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip),
26. Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil),
27. Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den für die Bank wesentlichsten Währungen;
j. Informationen zum Ausserbilanzgeschäft:
28. Aufgliederung sowie Erläuterungen zu den Eventualforderungen und ‑verpflichtungen,
29. Aufgliederung der Verpflichtungskredite,
30. Aufgliederung der Treuhandgeschäfte,
31. Aufgliederung der verwalteten Vermögen und Darstellung ihrer Entwicklung;
k. Informationen zur Erfolgsrechnung:
32. Aufgliederung des Erfolges aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option,
33. Angabe eines wesentlichen Refinanzierungsertrags in der Position Zins- und Diskontertrag sowie von wesentlichen Negativzinsen,
34. Aufgliederung des Personalaufwands,
35. Aufgliederung des Sachaufwands,
36. Erläuterungen zu wesentlichen Verlusten, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden sowie zu wesentlichen Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und von frei werdenden Wertberichtigungen und Rückstellungen,
37. Angabe und Begründung von Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert,
38. Darstellung des Geschäftserfolges getrennt nach In- und Ausland nach dem Betriebsstättenprinzip,
39. Darstellung von laufenden und latenten Steuern und Angabe des Steuersatzes,
40. Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Beteiligungsrecht bei kotierten Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind.
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