Wertpapierhäuser müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität verfügen.
Sie müssen ihre Risiken angemessen verteilen.
Der Bundesrat regelt die Anforderungen an die Risikoverteilung. Er legt die Höhe der Eigenmittel und der Liquidität nach Massgabe der Geschäftstätigkeit und der Risiken fest.
Die FINMA kann in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren, sofern der Schutzzweck dieses Gesetzes nicht beeinträchtigt wird, oder Verschärfungen anordnen.
Die FINMA ist ermächtigt, Ausführungsvorschriften zu erlassen.
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