Als wertpapierhausdominierte Finanzgruppe gelten zwei oder mehrere Unternehmen:
von denen mindestens eines als Wertpapierhaus tätig ist;
die hauptsächlich im Finanzbereich tätig sind; und
die eine wirtschaftliche Einheit bilden oder von denen aufgrund anderer Umstände anzunehmen ist, dass ein oder mehrere der Einzelaufsicht unterstehende Unternehmen rechtlich verpflichtet oder faktisch gezwungen sind, Gruppengesellschaften beizustehen.
Als wertpapierhausdominiertes Finanzkonglomerat gilt eine Finanzgruppe nach Absatz 1, die hauptsächlich im Wertpapierhandelsbereich tätig ist und zu der mindestens ein Versicherungsunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung gehört.
Die Vorschriften des BankG1über Finanzgruppen und Finanzkonglomerate gelten sinngemäss.