Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
- gegen die Bestimmung über den Schutz vor Verwechslung und Täuschung (Art. 13) verstösst;
- die nach den Artikeln 11 und 15 vorgeschriebenen Meldungen an die FINMA nicht, falsch oder zu spät erstattet.