958.11FinfraVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
(Art. 30 FinfraG)
Der Handelsplatz muss in der Lage sein, Folgendes zu erkennen:
die durch algorithmischen Handel erzeugten Aufträge;
die verschiedenen für die Auftragserstellung verwendeten Algorithmen;
die Händler der Teilnehmer, die diese Aufträge im Handelssystem ausgelöst haben.
Er verlangt von Teilnehmern, die algorithmischen Handel betreiben, dies zu melden und die auf diese Weise erzeugten Aufträge zu kennzeichnen, Aufzeichnungen von allen gesendeten Aufträgen einschliesslich Auftragsstornierungen aufzubewahren und insbesondere über wirksame Vorkehrungen und Risikokontrollen zu verfügen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme:
belastbar sind und mit ausreichenden Kapazitäten für Spitzenvolumina an Aufträgen und Mitteilungen ausgestattet sind;
angemessenen Handelsschwellen und Handelsobergrenzen unterliegen;
keine Störungen auf dem Handelsplatz verursachen oder dazu beitragen;
Verstösse gegen die Artikel 142 und 143 FinfraG wirksam verhindern;
angemessenen Tests von Algorithmen und Kontrollmechanismen unterliegen, einschliesslich Vorkehrungen zur:
1. Begrenzung des Verhältnisses nicht ausgeführter Handelsaufträge zu Geschäften, die von einem Teilnehmer in das System eingegeben werden können,
2. Verlangsamung des Auftragsaufkommens, wenn das Risiko besteht, dass die Systemkapazität erreicht wird, und
3. Begrenzung und Durchsetzung der kleinstmöglichen Mindestpreisänderungsgrösse, die auf dem Handelsplatz zulässig ist.
Um der zusätzlichen Belastung der Systemkapazität Rechnung zu tragen, kann der Handelsplatz höhere Gebühren vorsehen für:
die Erteilung von Aufträgen, die später storniert werden;
Teilnehmer, bei denen der Anteil stornierter Aufträge hoch ist;
Teilnehmer mit:
1. einer Infrastruktur zur Minimierung von Verzögerungen bei der Auftragsübertragung,
2. einem System, das über die Einleitung, das Erzeugen, das Weiterleiten oder die Ausführung eines Auftrags entscheidet, und
3. einer hohen untertägigen Anzahl von Preisangeboten, Aufträgen oder Stornierungen.
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