958.11FinfraVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
(Art. 36 FinfraG)
Das multilaterale Handelssystem gewährleistet, dass alle zum Handel zugelassenen Effekten fair, effizient und ordnungsgemäss gehandelt werden können.
Bei Derivaten stellt es insbesondere sicher, dass die Ausgestaltung des Derivatehandels eine ordnungsgemässe Kursbildung ermöglicht.
Das multilaterale Handelssystem trifft die Vorkehrungen, die notwendig sind, um die von ihm zum Handel zugelassenen Effekten auf Erfüllung der Zulassungsanforderungen hin zu überprüfen.
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