(Art. 73e Abs. 1 FinfraG)
- DLT-Handelssysteme mit privaten Teilnehmerinnen und Teilnehmern stellen diesen für jede am DLT-Handelssystem zugelassene DLT-Effekte gegebenenfalls den zugehörigen Prospekt oder das Basisinformationsblatt zur Verfügung.
- Sie informieren diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer über folgende Aspekte des verteilten elektronischen Registers der betreffenden DLT-Effekten:
- seine Governance; und
- seine technischen Risiken, namentlich Verlustrisiken.
- Sie veröffentlichen zudem umgehend Informationen zu den am DLT-Handelssystem getätigten Abschlüssen mit weiteren Vermögenswerten, insbesondere den Preis, das Volumen und den Zeitpunkt der Abschlüsse.