Ein Versicherungsunternehmen darf für in der Schweiz gelegene Risiken das Feuerrisiko nur decken, wenn es die Deckung von Elementarschäden in die Feuerversicherung einschliesst.
Deckungsumfang und Prämientarif der Elementarschadenversicherung sind für alle Versicherungsunternehmen einheitlich und verbindlich.
Die FINMA prüft auf Grund der von den Versicherungsunternehmen vorgelegten Tarife und der entsprechenden Berechnungsunterlagen, ob die daraus abgeleiteten Prämien risiko- und kostengerecht sind.
Der Bundesrat erlässt nähere Vorschriften über:
die Grundlagen für die Berechnung der Prämien;
den Umfang der Elementarschadendeckung und deren Leistungsgrenzen;
Art und Umfang der von den Versicherungsunternehmen zu erstellenden Statistiken.
Er kann:
nötigenfalls die Versicherungsbedingungen festsetzen;
zur Erreichung des Ausgleichs der Schadenbelastung unter den Versicherungsunternehmen die notwendigen Massnahmen ergreifen, insbesondere den Beitritt in eine von den Versicherungsunternehmen selbst betriebene privatrechtliche Organisation anordnen.
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