Sieht der Sanierungsplan einen Eingriff in die Rechte der Gläubigerinnen und Gläubiger vor, so setzt die FINMA diesen spätestens mit dessen Genehmigung eine Frist, innert der sie den Sanierungsplan ablehnen können.
Lehnt mindestens die Hälfte der bekannten Gläubigerinnen und Gläubiger den Sanierungsplan ab, so ordnet die FINMA den Konkurs an.
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