Zwei oder mehrere Unternehmen bilden eine Versicherungsgruppe, wenn:
- mindestens eines ein Versicherungsunternehmen ist;
- sie in ihrer Gesamtheit hauptsächlich im Versicherungsbereich tätig sind; und
- sie eine wirtschaftliche Einheit bilden oder auf andere Weise durch Einfluss oder Kontrolle miteinander verbunden sind.