Ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz muss über ein Mindestkapital verfügen, das je nach den betriebenen Versicherungszweigen 3–20 Millionen Franken betragen muss.
Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über das Mindestkapital für die einzelnen Versicherungszweige.
Die FINMA bestimmt das im Einzelfall erforderliche Kapital.
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