961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Der Verwaltungsrat muss so zusammengesetzt sein, dass er die Beaufsichtigung und Oberleitung des Versicherungsunternehmens einwandfrei wahrnehmen kann. Im Verwaltungsrat muss insbesondere ausreichendes Versicherungswissen vorhanden sein.
Jedes Verwaltungsratsmitglied muss über das für seine Aufgabe notwendige Fachwissen und über ausreichend Zeit für deren Erfüllung verfügen.
Für jedes neue Mitglied ist der FINMA innert 14 Tagen nach seiner Ernennung das Curriculum Vitae zuzustellen.
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