Das Versicherungsunternehmen darf für die Tarifierung von Restschuld- versicherungen Prämienberechnungsmethoden, die nicht nach Alter und Geschlecht differenzieren (Durchschnittsprämienmethoden), verwenden, sofern die nachfolgen- den Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um einen Kollektivvertrag, in dem pro versicherte Person eine einheitliche Höchstversicherungssumme vorgesehen wird;
- Das Eintrittsalter der Versicherten ist auf höchstens 65 Jahre begrenzt;
- Die Durchschnittsprämiensätze werden mindestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.