961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 31 VAG)
Vor Abschluss einer qualifizierten Lebensversicherung muss das Versicherungsunternehmen die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer über die offerierten Produktvarianten und die jeweiligen produktspezifischen Merkmale informieren, insbesondere durch individualisierte Beispielrechnungen. Weitere Informationspflichten des Versicherungsunternehmens bleiben davon unberührt.
** Die individualisierten Beispielrechnungen enthalten mindestens folgende Elemente:
Höhe und Art der Einlage;
Laufzeit des Versicherungsvertrages;
mindestens ein günstiges, mittleres und ungünstiges Renditeszenario; die Beispielrechnungen müssen in diesen Renditeszenarien die Chancen und Risiken der qualifizierten Lebensversicherung veranschaulichen, insbesondere unter Berücksichtigung der unterliegenden Vermögenswerte und der Vertragslaufzeit; das ungünstige Renditeszenario muss eine tiefere Rendite als eine risikofreie Anlage aufweisen; die ausgewiesenen Renditen sind die Bruttorenditen;
allfällig garantierte Leistungen;
Ablaufleistung und Rückkaufswerte in allen drei Renditeszenarien; allfällige vertragliche Garantien müssen berücksichtigt werden;
Kostenausweis im mittleren Renditeszenario bestehend aus:
1. der Bruttorendite,
2. der Renditereduktion in Prozent für alle Kosten ausser den Risikokosten,
3. der Nettorendite als Differenz aus Bruttorendite und Renditereduktion,
4. den Risikokosten nominal,
5. allfälligen separat ausgewiesenen Prämien für Zusatzversicherungen zur qualifizierten Lebensversicherung.
Die Angaben in Absatz 2 müssen wie folgt bestimmt werden:
Die Bruttorendite ist die Rendite der dem Sparprozess unterliegenden Vermögenswerte vor jeglichen Abzügen wie Fondsgebühren, die bei der Berechnung der Ablaufleistung unterstellt wird.
Die Risikokosten sind die Summe der Risikoprämien, die zur Abdeckung des biometrischen Risikos geleistet werden.
Die Nettorendite wird so bestimmt, dass die mit der Nettorendite verzinsten Zahlbeiträge gerade die Summe aus Risikokosten und Ablaufleistung ergeben.
Die Renditereduktion ergibt sich aus der Differenz aus Bruttorendite und Nettorendite.
Für Kapitalisationsgeschäfte und Tontinen müssen die individualisierten Beispielrechnungen so ausgestaltet werden, dass den Besonderheiten dieser Geschäfte Rechnung getragen wird.
Das Versicherungsunternehmen muss darauf hinweisen, dass die Beispielrechnungen auf Annahmen beruhen und die Zukunft nicht mit Sicherheit voraussagen können. Es muss klarstellen, dass aus den Beispielrechnungen keine vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden können.
Die FINMA kann Ausführungsbestimmungen zu den Absätzen 2–5 erlassen.
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