961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
Die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen müssen über die für die Leitung der ihnen unterstellten Bereiche des Versicherungsunternehmens erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Für jedes neue Mitglied der Geschäftsleitung ist der FINMA innert vierzehn Tagen nach seiner Ernennung dasCurriculum Vitae zuzustellen.1
Footnotes
Fassung gemäss Anhang Ziff. II 11 der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. Aug. 2007, in Kraft seit 1. Sept. 2007 (AS 2007 3989). ↩
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