(Art. 14a VAG)
Interessenkonflikte im Sinne des Gesetzes liegen insbesondere vor, wenn das Versicherungsunternehmen:
- unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von bestimmten Versicherungsnehmerinnen oder -nehmern für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
- am Ergebnis einer Versicherungsdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers widerspricht.