961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 42 Abs. 4 VAG)
Betreibt eine Versicherungsvermittlerin oder ein Versicherungsvermittler mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz die Versicherungsvermittlung im Ausland, so untersteht diese nicht der Aufsicht in der Schweiz.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.