(Art. 67 VAG)
Die FINMA bezeichnet diejenigen Versicherungsgruppen, welche als international tätig gelten, und macht dies öffentlich. Sie stützt sich hierfür auf die Kriterien gemäss denInsurance Core Principles and Common Framework for the Supervision of Internationally Active Insurance Groups vom November 20191der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden.