961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 9a und 9b VAG)
Vereinfachungen in der Ermittlung des SST sind zulässig, sofern ihre Auswirkung auf den SST nicht wesentlich ist.
Eine Auswirkung auf den SST ist wesentlich, wenn sie:
a. gesamthaft über alle Vereinfachungen:
1. zu einer relativen Änderung des SST-Quotienten um mindestens 10 Prozent, oder
2. zu einer Über- oder Unterschreitung einer Interventionsschwelle führt; oder
b. die Entscheidungen oder das Urteil von Adressaten des Versicherungsunternehmens oder der FINMA beeinflussen könnte.
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