The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
1 commentary
Die Detailuntersuchung ist gemäss Praxis die dritte Phase im mehrphasigen Ablauf und dient der Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung.
“E. 2, je mit Hinweisen). Aufgrund der Voruntersuchung beurteilt die Behörde alsdann, ob der Standort sanierungsbedürftig, bloss überwachungsbedürftig oder weder sanierungs- noch überwachungsbe-dürftig ist (Art. 8 Abs. 1 und 2 AltlV). Bei überwachungsbedürftigen belasteten Standorten müssen Massnahmen getroffen werden, mit denen eine konkrete Gefahr schädlicher oder lästiger Einwirkungen festgestellt werden kann, bevor sich diese verwirklicht (Art. 13 Abs. 1 AltlV; Pierre Tschannen, a.a.O., Art. 32c N. 33). Sanierungsbedürftige Standorte sind in einer dritten Phase zur Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung einer Detailuntersuchung zu unterziehen (Art. 14 AltlV). Die vierte Phase besteht in der Sanierung dieser Standorte (Art. 16 ff. AltlV; vgl. zum ganzen Ablauf VGE 2010/398 vom”
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.