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Bei IncaMail sichert nur die Versandart «Eingeschrieben» die Abgabequittung; die Versandart «Vertraulich» reicht nicht.
“Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) getan und es sind die dortigen Voraussetzungen zu erfüllen. So sind alle Dokumente im PDF-Format einzureichen und die Eingabe muss zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet sowie fristgerecht an das Verwaltungsgericht (kanzlei@vgrzh.ch) über eine anerkannte Zustellplattform übermittelt werden. 1.2 Für die Fristwahrung im Fall von elektronischen Eingaben ist aufgrund des Verweises von § 71 VRG auf die Vorschriften der ZPO betreffend die Prozessleitung, das prozessuale Handeln und die Fristen (1. Teil, 9. Titel) Art. 143 Abs. 2 ZPO ergänzend anwendbar (VGr, 19. Februar 2015, VB.2014.00538, E. 2.2.1). Letzterer statuiert, dass bei elektronischer Einreichung einer Eingabe für die Wahrung der Frist der Zeitpunkt massgebend ist, in dem die Quittung ausgestellt wird, die bestätigt, dass alle Schritte abgeschlossen sind, die auf der Seite der Partei für die Übermittlung notwendig sind. Art. 8b Abs. 1 VeÜ-ZSSV konkretisiert Art. 143 Abs. 2 ZPO dahingehend, dass für die Wahrung einer Frist der Zeitpunkt massgebend ist, in dem die von den Verfahrensbeteiligten verwendete Zustellplattform die Quittung ausstellt, dass sie die Eingabe zuhanden der Behörde erhalten hat (Abgabequittung). Die Quittung wird von der Zustellplattform als elektronisch signierte Datei im PDF-Format hergestellt (Ziff. 5.5 lit. a der Anforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren [Kriterienkatalog Zustellplattformen] vom 16. September 2014; Anhang zur Verordnung des EJPD vom 16. September 2014 über die Anerkennung von Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren [Anerkennungsverordnung Zustellplattformen; SR 272.11]). Wird für die Zustellung an das Gericht die Zustellplattform IncaMail verwendet, so muss – damit eine Empfangsquittung in Form einer signierten PDF-Datei erstellt wird – die Versandart «Eingeschrieben» gewählt werden. Wählt der Absender einer IncaMail lediglich die Versandart «Vertraulich», erhält er keine Abgabequittung im Sinn von Art.”
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